Die EU-Kommission hat die Zusagen von Visa Europe, seine multilateralen Interbankenentgelte für Kreditkartenzahlungen auf 0,3 % des Transaktionswerts zu senken und seine diesbezüglichen Regeln zu überarbeiten, um einen stärkeren grenzübergreifenden Wettbewerb zu ermöglichen, für rechtlich bindend erklärt.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26.02.2014
Die Kommission hat die Zusagen von Visa Europe, seine multilateralen Interbankenentgelte (MIF) für Kreditkartenzahlungen auf 0,3 % des Transaktionswerts zu senken (was einer Reduzierung von 40 % bis 60 % entspricht) und seine diesbezüglichen Regeln zu überarbeiten, um einen stärkeren grenzübergreifenden Wettbewerb zu ermöglichen, für rechtlich bindend erklärt.
Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia erklärte hierzu: „Die Deckelung der Interbankenentgelte für Kreditkartenzahlungen und die Zusagen von Visa Europe zur Gewährleistung eines grenzübergreifenden Wettbewerbs sind für die europäischen Verbraucher eine wirklich gute Nachricht, denn letztlich sind sie es, die die Händlergebühren bezahlen. Mit dem heutigen Beschluss hat die Kommission eine weitere Verbesserung im Bereich der Interbankenentgelte erreicht.“
Zahlungskarten sind im EU-Binnenmarkt, sowohl im grenzübergreifenden Handel als auch für den Internetkauf, nicht mehr wegzudenken. Die europäischen Verbraucher und Unternehmen nehmen jährlich über 40 % ihrer bargeldlosen Zahlungen per Karte vor. Daher kann jede Verzerrung des Wettbewerbs im bargeldlosen Zahlungsverkehr den Binnenmarkt aus dem Lot bringen; den Schaden trägt der Verbraucher, der höhere Preise zahlen muss.
Für Zahlungen mit Kreditkarten entrichten die Händlerbanken (Acquirer) Interbankenentgelte an die Banken der Karteninhaber (Issuer). Diese Entgelte werden gemeinsam von den Banken festgelegt; Einzelhändler und Verbraucher können keinen Einfluss nehmen, da kein Wettbewerb besteht. Geringere Entgelte bedeuten geringere Kosten für die Händler, wenn diese Kartenzahlungen annehmen. In der Regel wälzen die Einzelhändler derartige Kosten auf ihre Kunden ab, indem sie höhere Preise für ihre Waren und Dienstleistungen verlangen. Leidtragende sind die Verbraucher, die letztlich für die Gebühren zur Kasse gebeten werden. Eine Reduzierung der Interbankenentgelte kommt somit nicht nur den Händlern, sondern auch den Verbrauchern zugute.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG