Die EU-Kommission hat eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potenziell rentablen Unternehmen verlegt werden soll. In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, binnen eines Jahres angemessene Maßnahmen zu treffen.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.03.2014
Die EU-Kommission hat am 12.03.2014 eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potenziell rentablen Unternehmen verlegt werden soll. Angesichts von EU-weit rund 200.000 Insolvenzen und 1,7 Millionen verlorenen Arbeitsplätzen jährlich will die Kommission den Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihr Geschäft umzustrukturieren und einer Schließung zu entgehen.
Eine Reform der einzelstaatlichen Insolvenzverfahren könnte sich für alle Seiten bezahlt machen: grundsätzlich rentable Unternehmen könnten am Markt verbleiben, Arbeitsplätze erhalten werden und Gläubiger einen höheren Anteil ihrer Investitionen zurückerhalten als im Falle eines Konkurses. Nach einem Konkurs sollten redliche Unternehmer ferner rasch eine zweite Chance erhalten, da die Erfahrungen zeigen, dass sie im zweiten Anlauf in der Regel wirtschaftlich erfolgreicher sind. Der Empfehlung am 12.03.2014 gingen eine öffentliche Konsultation über ein europäisches Insolvenzkonzept (IP/13/655) und ein Vorschlag zur Änderung der aktuellen EU-Gesetzgebung über grenzübergreifende Insolvenzen voraus, dem das Europäische Parlament vor kurzem zugestimmt hat (MEMO/14/88).
„Von den Unternehmen hängt ein Großteil unseres Wohlstands und unserer Arbeitsplätze ab. Ein Unternehmen zu gründen und es erfolgreich zu führen ist ein hartes Stück Arbeit, vor allem unter den derzeitigen wirtschaftlichen Bedingungen“, so Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Immer mehr Unternehmen geraten in Europa in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb müssen wir überdenken, wie wir mit Insolvenzfällen umgehen wollen. Henry Fords erstes Automobilunternehmen ging nach nur 18 Monaten pleite, aber Ford gab nicht auf und gründete schließlich eines der erfolgreichsten Automobilunternehmen der Welt. Wir sollten Innovationen nicht im Wege stehen. Wenn ein redlicher Unternehmer scheitert, sollte er eine zweite Chance erhalten. Unsere Insolvenzregeln sollen es erlauben, wieder bei null anfangen zu können.“
„Wir wollen Konkurse von ihrem Stigma befreien und deshalb schärfer zwischen redlichen und unredlichen Unternehmern unterscheiden“, so Vizepräsident Antonio Tajani, in der EU-Kommission für Unternehmen und Industrie zuständig. „Damit wollen wir der Diskriminierung von Unternehmern, deren Konkurs nicht auf betrügerisches oder fahrlässiges Verhalten zurückgeht, ein Ende setzen, damit sie von den auf dem Markt vorhandenen Fördermöglichkeiten für Neugründungen profitieren können“.
Mit der am 12.03.2014 angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein kohärenter einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:
- die frühzeitige, rasche und kostengünstige Umstrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen vor Einleitung eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu erleichtern, um eine Abwicklung zu vermeiden,
- Schuldnern die Umstrukturierung ihres Unternehmens ohne obligatorische Eröffnung eines förmlichen Verfahrens vor Gericht zu erlauben,
- finanziell angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit eines Antrags auf befristeten Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten (maximal verlängerbar auf zwölf Monate) einzuräumen, um einen Umstrukturierungsplan anzunehmen,
- die Annahme eines Umstrukturierungsplans zu erleichtern und dabei die Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger zu berücksichtigen, um die Chancen zur Rettung lebensfähiger Unternehmen zu verbessern,
- die negativen Konsequenzen eines Konkurses für die künftigen Aussichten, ein neues Unternehmen zu gründen, zu verringern, u. a. durch eine Entschuldung binnen eines Zeitraums von maximal drei Jahren.
Nächste Schritte
In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, binnen eines Jahres angemessene Maßnahmen zu treffen. 18 Monate nach Annahme der Empfehlung wird die Kommission anhand der Jahresberichte der Mitgliedstaaten den Stand der Dinge prüfen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den horizontalen Insolvenzrahmen zu stärken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
———————-
Quelle: DATEV eG