Die Bundesregierung setzt sich für eine Stabilisierung der Künstlersozialkasse ein. In einem Gesetzentwurf soll geklärt werden, in welchem Rhythmus und durch wen jene Unternehmen, die freischaffende Künstler und freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, geprüft werden, ob sie ihrer Abgabeverpflichtung nachgekommen sind.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.03.2014
Quelle: hib-Nr. 134/2014
Die Bundesregierung setzt sich für eine Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK) ein. Man werde „zeitnah“ einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die KSK auf „festes Fundament gestellt wird“, kündigte Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, am 17.03.2014 während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses an. Darin wolle man auch klären, in welchem Rhythmus und durch wen jene Unternehmen, die freischaffende Künstler und freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, geprüft werden, ob sie ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
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Quelle: DATEV eG