Die Staats- und Regierungschefs haben sich über die Verschärfung der Zinsrichtlinie 2003/48/EG geeinigt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 01.01.2016 in nationales Recht umzusetzen.
Die Staats- und Regierungschefs haben sich am 20.03.2014 über die Verschärfung der Zinsrichtlinie 2003/48/EG geeinigt. Den Vorschlag zur Verhinderung von Steuerflucht hatte die EU-Kommission bereits vor knapp sechs Jahren, im November 2008, vorgelegt. Zur Verabschiedung war jedoch die Einstimmigkeit aller 28 Mitgliedstaaten notwendig und scheiterte lange an der Zustimmung von Österreich und Luxemburg. Der Widerstand konnte durch Verhandlungen der EU-Kommission mit fünf Drittstaaten (Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra) über den automatischen Austausch von Bankdaten, der sich am geplanten OECD-Standard für den automatischen Datenaustausch ausrichten soll, überwunden werden.
Die Richtlinie, die am 24.03.2014 formell im Ministerrat verabschiedet werden soll, soll Umgehungen des Systems unterbinden, indem mehr Informationen über den „wirtschaftlichen Eigentümer“ von den Zahlstellen eingeholt und mit den Informationen über die Zinszahlungen an die zuständige Behörde weitergeben werden müssen. Außerdem umfasst die Richtlinie künftig nicht nur Zinserträge, sondern auch andere im Wesentlichen gleichwertige Einkünfte. Dazu gehören Erträge aus Investmentfonds oder -systemen und Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen. Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt automatisiert einmal jährlich.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 01.01.2016 in nationales Recht umzusetzen.
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Quelle: DATEV eG