Selbstanzeigen auch in anderen Ländern

Die Bundesregierung benennt in einer Antwort auf eine kleine Anfrage weitere Staaten neben Deutschland mit Regelungen zur strafbefreienden beziehungsweise strafmildernden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.03.2014

 

Quelle: hib Nr. 151/2014

Neben Deutschland haben fünf weitere G20-Staaten Regelungen zur strafbefreienden beziehungsweise strafmildernden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort (18/826) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/551) die Länder Australien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien und die USA.

 

Ähnliche Instrumente wie die strafbefreiende Selbstanzeige würden auch in der Schweiz und in Österreich existieren „und zeigen, dass die Selbstanzeige keine Besonderheit der deutschen Rechtsordnung darstellt“. In Griechenland sei ein Gesetzentwurf zur Selbstanzeige angekündigt worden.

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Quelle: DATEV eG