Seit 2005 gilt der Emissionshandel als das Flaggschiff der Klimapolitik. Doch der Handel mit Verschmutzungsrechten bringt geringere Einnahmen als erhofft. Die EU beschloss deshalb, dem Markt 900 Millionen Zertifikate zu entziehen und am Ende der Handelsperiode wieder zuzuführen. Dazu hat der DIHK Stellung genommen.
DIHK, Mitteilung vom 20.03.2014
Seit 2005 gilt der Emissionshandel als das Flaggschiff der Klimapolitik: Über 10.000 Industrieanlagen in der EU dürfen nur noch eine festgelegte Menge an CO2 emittieren. Jedes Unternehmen muss dafür in der Höhe seines CO2-Ausstoßes eine Anzahl an Emissionszertifikaten erwerben. Hat ein Unternehmen davon zu wenig, muss es nachkaufen. Investiert es in CO2-ärmere Technologien, kann es überschüssige Zertifikate verkaufen. Ökologische Ziele werden so ökonomisch und ökologisch effizient erreicht. So funktioniert Marktwirtschaft – doch was macht die Politik daraus?
Weniger Einnahmen als erhofft
Der Marktpreis pro Tonne CO2 schwankt seit Jahren um die 5 Euro/t CO2 – weit unter dem ursprünglich erhofften Preis von 30 Euro/t CO2. Die Gründe für die zurückhaltende Nachfrage nach Zertifikaten in Deutschland sind vielschichtig: In der vergangenen Wirtschaftskrise wurden weniger Zertifikate benötigt, die Energieeffizienz in Unternehmen hat sich verbessert und der Anteil des regenerativen Stromes, für den keine Zertifikate benötigt werden, ist gestiegen. Folge: Es entstehen Probleme für den staatlichen Energie- und Klimafonds, der sich ausschließlich aus dem Emissionshandel finanziert. In diesem Jahr werden Einnahmen von lediglich ca. 925 Millionen Euro erwartet – bei bereits verplanten Ausgaben von ca. 1,5 Milliarden Euro, jetzt muss der Bund nachschießen.
Erster Staatseingriff Backloading
Nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen Politik und Wirtschaft wurde auf EU-Ebene entschieden, dem Markt 900 Millionen Zertifikate zu Beginn der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) zu entziehen und am Ende wieder zuzuführen (Backloading). Politisches Ziel ist ein höherer Marktpreis, der nicht nur die ca. 1.900 Anlagenbetreiber in Deutschland zu mehr energiesparenden und klimafreundlichen Investitionen motivieren, sondern auch zu staatlichen Mehreinnahmen führen soll. Mit diesen preistreibenden Markteingriffen wird aber das Handelssystem für die betroffenen Unternehmen und Investoren unkalkulierbar: Dadurch ausgelöste Strompreiserhöhungen belasten vor allem energieintensive Unternehmen und gefährden ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Zweiter Staatseingriff Strukturreform
Anfang 2014 hat die EU-Kommission ein „Klima- und Energiepaket 2030“ beschlossen, das eine umfassende Strukturreform des Emissionshandels ab dem Jahr 2021 fordert – mit der im Grunde gleichen ökologischen, ökonomischen und fiskalpolitischen Zielsetzung wie beim Backloading. Die Unternehmen werden dadurch mit verschärften Anforderungen an den Emissionshandel konfrontiert: Der Beitrag, den der Emissionshandel zum neuen EU-Klimaziel von minus 40 Prozent CO2-Emissionen bis 2030 zusteuern muss, wird von derzeit 21 Prozent auf 43 Prozent verdoppelt. Zusätzlich wird die Menge an handelbaren Zertifikaten künstlich verknappt – von zurzeit jährlich minus 1,74 Prozent auf minus 2,2 Prozent. Schließlich wird mit einer neuen Marktstabilitätsreserve ein automatischer Interventionsmechanismus geschaffen, der je nach Marktvolumen Zertifikate aus dem Markt entfernt oder zuführt – ein sehr aufwändiges und bürokratisches Verfahren.
Emissionshandel muss kalkulierbar bleiben
Der Emissionshandel ist ein funktionierendes Instrument der Mengensteuerung. Doch wenn der Marktpreis nicht so will wie die Politik, interveniert die Politik kurzerhand. Das darf nicht die neue energie- und klimapolitische Linie sein. Durch die verschärften Rahmenbedingungen wird der Emissionshandel unkalkulierbar für die Unternehmen. Vor allem die Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, müssen weiterhin ausreichend kostenlose Zertifikate erhalten. Das marktwirtschaftliche Instrument des Emissionshandels ist sinnvoll, weil es den Unternehmen eine flexiblere und kostengünstigere Umsetzung der klimapolitischen Vorgaben ermöglicht.
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Quelle: DATEV eG