Für Passagiere in der EU gelten bei Flugausfällen oder -verspätungen besondere Rechte. Diese Ansprüche stehen Fluggästen auch im Falle eines Streiks zu, wie aktuell der Streik bei der Lufthansa.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.04.2014
Für Passagiere in der EU gelten bei Flugausfällen oder -verspätungen besondere Rechte.
Diese Ansprüche stehen Fluggästen auch im Falle eines Streiks zu, wie aktuell der Streik bei der Lufthansa. So müssen Fluggesellschaften beispielsweise bei Annullierung eines Fluges nach Möglichkeit Umbuchungen auf eine andere Fluggesellschaft vornehmen.
Alternativ kann auch ein Abflug von einem benachbarten Flughafen oder eine Ersatzbeförderung mit Bus oder Bahn arrangiert werden. Wer die Möglichkeit auf einen Ersatzflug nicht in Anspruch nehmen möchte, hat das Recht auf Kaufpreiserstattung des Flugtickets innerhalb von sieben Tagen.
Falls erforderlich, müssen die Fluggesellschaften auch eine kostenlose Betreuung bereitstellen (d. h. Mahlzeiten, Erfrischungen sowie zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails). Dieser Anspruch gilt auch bei größeren Verspätungen. Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer mindestens fünfstündigen Verspätung kostenlos vom Flug zurücktreten und den Preis zurück verlangen.
Mehr Informationen zu den Passagierrechten finden Sie auf den Seiten der Kommission und der Europäischen Verbraucherzentrale.
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Quelle: DATEV eG