Für einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses plädiert die Linke, um Alleinerziehenden und deren Kindern auch bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils finanziell zu helfen. Die Beschränkung des Leistungsbezugs auf sechs Jahre solle aufgehoben und das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.04.2014
Quelle: hib-Nr. 182/2014
Für einen Ausbau des Unterhaltsvorschusses plädiert die Linke. In einem Antrag (18/983) bezeichnet die Fraktion diese Leistung als sinnvolles Instrument, um Alleinerziehenden und deren Kindern auch bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils finanziell zu helfen. Die Linke kritisiert jedoch, dass die Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf sechs Jahre begrenzt sei und diese Leistung nur bis zum zwölften Lebensjahr des betreffenden Kindes gewährt werde. Zudem sei es ungerecht, das Kindergeld voll auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion deshalb einen Gesetzentwurf vorlegen, der das höchstmögliche Bezugsalter beim Unterhaltsvorschuss auf das 18. Lebensjahr ausweitet, die Beschränkung dieses Leistungsbezugs auf sechs Jahre aufhebt und das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnet.
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Quelle: DATEV eG