Die EU-Kommission hat Erläuterungen zu den ab 01.01.2015 in Kraft tretenden VO (EU) Nr. 967/2012 veröffentlicht. Nach der Verordnung sollen künftig Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen immer im Land des Dienstleistungsempfängers besteuert werden.
Zum 01.01.2015 tritt die VO (EU) Nr. 967/2012 in Kraft, dann werden Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen immer im Land des Dienstleistungsempfängers besteuert, unabhängig davon, ob es sich bei dem Dienstleistungsempfänger um ein Unternehmen oder einen Verbraucher handelt und unabhängig davon, ob der Dienstleistungserbringer seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.
Um Unternehmen auf die neuen MwSt-Vorschriften vorzubereiten, hat die EU-Kommission Erläuterungen veröffentlicht. (Derzeit liegen sie leider nur in englischer Sprache vor, weitere Sprachfassungen sind angekündigt.)
Die EU-Kommission kündigt an, dass es künftig Ergänzungen geben wird, da es sich nicht um ein endgültiges Ergebnis handelt, sondern den Sachstand zu einem bestimmten Zeitpunkt entsprechend dem jeweils verfügbaren Niveau an Wissen und Erfahrung widerspiegelt.
Bereits im Oktober 2013 hatte die EU-Kommission im Hinblick auf die ab 2015 geltenden Vorschriften den Leitfaden „Mini-One-Stop-Shop VAT“ veröffentlicht.
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Quelle: DATEV eG