Im Bundesrat hat Brandenburg einen Gesetzentwurf zum Mieterschutz vorgelegt. Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11.04.2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.
Bundesrat, Mitteilung vom 11.04.2014
Brandenburg legt einen Gesetzentwurf zum Mieterschutz vor. Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. April 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.
Das Land will einen Wertungswiderspruch im geltenden Recht auflösen. Bisher wird eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden unwirksam, sofern der Mieter die ausstehende Miete in einer bestimmten Frist nachzahlt. Diese so genannte Schonfristregelung gilt jedoch nicht, wenn der Vermieter statt einer fristlosen eine ordentliche Kündigung ausspricht. Diese Kündigung bleibt wirksam, auch wenn der Mieter anschließend alle Schulden begleicht.
Aus Sicht von Brandenburg ist es ungerecht, dass fristlose und ordentliche Kündigung derzeit unterschiedliche Rechtsfolgen haben, obwohl der Vermieter in beiden Fällen keinen finanziellen Schaden mehr hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG