Der Bundesrat möchte neben dem bestehenden Bundesfreiwilligendienst eine weitere Dienstform gesetzlich verankern. Diese soll im Gegensatz zu den bisherigen Freiwilligendiensten nicht sozialversicherungspflichtig sein und keinen Anspruch auf Taschengeld auslösen.
Bundesrat, Mitteilung vom 11.04.2014
Der Bundesrat möchte neben dem bestehenden Bundesfreiwilligendienst eine weitere Dienstform gesetzlich verankern. Diese soll im Gegensatz zu den bisherigen Freiwilligendiensten nicht sozialversicherungspflichtig sein und keinen Anspruch auf Taschengeld auslösen.
In ihrem am 11. April 2014 beschlossenen Gesetzentwurf schlagen die Länder daher vor, den neuen „Freiwilligendienst aller Generationen“ als zweite Säule in das Bundesfreiwilligendienstgesetz einzufügen. Der Dienst soll überwiegend praktische Tätigkeiten umfassen und arbeitsmarktneutral ausgestaltet sein. Er soll durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden umfassen und für mindestens sechs und maximal 24 Monate geleistet werden.
Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Juni 2012 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG