Eine von der EU-Kommission koordinierte konzertierte Aktion nationaler Verbraucherbehörden brachte im Jahr 2013 das überraschende Ergebnis, dass 382 von 552 überprüften Websites nicht dem europäischen Verbraucherrecht entsprachen. Dank entschlossener Durchsetzungsmaßnahmen bieten nun 62 % der überprüften Websites die Informationen, die der Verbraucher erwarten darf.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.04.2014
Eine von der Europäischen Kommission koordinierte konzertierte Aktion nationaler Verbraucherbehörden brachte im Jahr 2013 das überraschende Ergebnis, dass 382 von 552 überprüften Websites nicht dem europäischen Verbraucherrecht entsprachen. Dank entschlossener Durchsetzungsmaßnahmen bieten nun 62 % der überprüften Websites die Informationen, die der Verbraucher erwarten darf. Die verbleibenden 38 % haben weitere Maßnahmen zu erwarten; die Behörden in Europa werden auch weiterhin sicherstellen, dass die Rechte der Verbraucher in vollem Umfang gewahrt werden.
„Ein Drittel der Internetnutzer in der Europäischen Union bucht Reisen und Unterbringung online. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Online-Buchung sicher und zuverlässig funktioniert. Von den 552 überprüften Reise-Websites sind dank der gemeinsamen Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission nunmehr 62 % im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz. Ich werde nicht ruhen, bis die Rechte der Verbraucher uneingeschränkt geachtet werden, und ich werde versuchen, dieses Ziel mit Hilfe der bestehenden Möglichkeiten zu erreichen“, sagte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik.
Die Europäische Kommission koordiniert regelmäßig konzertierte Überprüfungen (sog. „Sweeps“) von Websites; die nationalen Durchsetzungsbehörden führen diese durch, identifizieren Verstöße gegen das Verbraucherrecht und stellen anschließend die Durchsetzung sicher. Im Sommer 2013 überprüften die nationalen Behörden Websites, über die Flugreisen und Hotelzimmer gebucht werden können; dabei geht es sowohl um Sites von Anbietern als auch von Zwischenhändlern. Insgesamt wurden 552 Websites überprüft.
Bei dieser Überprüfung und Verifizierung stellten nationale Behörden fest, dass insgesamt 382 Websites gegen EU-Verbraucherrecht verstießen; lediglich 31 % der überprüften Websites entsprachen den EU-Regeln. Die nationalen Behörden wandten sich anschließend an die einheimischen Betreiber der nicht-konformen Websites, um die Anpassung an das EU-Verbraucherrecht durchzusetzen; bei Betreibern aus anderen Mitgliedstaaten ersuchten sie die betreffenden Mitgliedstaaten um Unterstützung. Bisher wurden bei 173 Websites die Missstände abgestellt, womit der Anteil der konformen Websites an der überprüften Gesamtzahl auf 62 % steigt. Gegen 209 Websites laufen weitere Maßnahmen, darunter 52 Websites, deren Betreiber die Abstellung der Mängel bereits zugesagt haben.
Was genau wurde geprüft?
Auf den Websites wurde geprüft, ob: Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen leicht zugänglich waren, Preise frühzeitig und einschließlich fakultativer Zusatzkosten angegeben wurden, E-Mail-Adressen angegeben waren, an die Fragen oder Beschwerden gerichtet werden konnten, und die Geschäftsbedingungen vor dem Kauf einzusehen und in einfach verständlicher Sprache abgefasst waren. Die häufigsten Mängel waren:
Das Fehlen obligatorischer Informationen über die Identität des Anbieters, insbesondere der E-Mail-Adresse, so dass die Verbraucher keine einfache Kontaktmöglichkeit hatten. Diese Angaben fehlten auf 162 Websites (30 %).
Fehlende klare Hinweise über Beschwerdemöglichkeiten. Diese Angaben fehlten auf 157 Websites (28 %).
Fakultative Zusatzkosten, z. B. für Gepäck, Versicherung, Vorrang beim Boarding, werden nicht auf „Opt-in“-Basis angeboten. Dieses Problem wurde auf 133 Websites (24 %) festgestellt.
Der Gesamtpreis der Dienstleistung erscheint nicht unmittelbar, wenn die Hauptelemente der Buchung erstmals angezeigt werden. Diese Angabe fehlte auf 112 Websites (20 %).
Was geschieht als Nächstes?
Gegen die 209 Websites, die den Anforderungen immer noch nicht genügen, werden auf nationaler Ebene administrative oder rechtliche Schritte unternommen. Außerdem werden bestimmte Praktiken im Reiseverkehrssektor eingehender geprüft; es soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher über alle einschlägigen Informationen verfügen und eine fundierte Entscheidung treffen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG