Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das EU-Parlament die sog. Europäische Bankenunion beschlossen hat. Bei Bankenpleiten ist damit das Geld der Sparer besser geschützt. Kurz vor Ende der Legislaturperiode stimmte das EU-Parlament damit wichtigen Gesetzen zur Stabilisierung des europäischen Finanzsystems zu.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 16.04.2014
Das Europäische Parlament hat die sog. Europäische Bankenunion beschlossen. Bei Bankenpleiten ist damit das Geld der Sparer besser geschützt. Kurz vor Ende der Legislaturperiode stimmte das Europäische Parlament damit wichtigen Gesetzen zur Stabilisierung des europäischen Finanzsystems zu.
Mit der Schaffung der Bankenunion steht die Währungsunion Europas künftig auf einem solideren Fundament. Wichtigster Kernpunkt: Sofern eine Großbank im Euroraum in Zahlungsschwierigkeiten gerät, müssen die Verluste zunächst von den Aktionären und Gläubigern der Bank getragen werden.
Einheitlicher Mechanismus für Bankenabwicklung
Durch einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus wird sichergestellt, dass Banken, die der europäischen Bankenaufsicht unterliegen und in ernste Schwierigkeiten geraten sind, effizient abgewickelt werden können. Dies gilt insbesondere bei grenzübergreifenden Insolvenzen. Dieser Mechanismus ist erheblich effizienter als die nationale Aufsichtsbehörde.
Wenn eine betroffene Bank in eine Schieflage gerät, ergreift die Europäische Zentralbank (EZB) als Aufsichtsbehörde die Initiative und setzt den Abwicklungsmechanismus in Gang. Die EU-Kommission muss dann einen entsprechenden Beschluss fassen oder die Abwicklung ablehnen.
Muss eine Bank abgewickelt werden, kann ein europäischer Bankenfonds die Finanzierung der Abwicklung übernehmen. Er soll in den nächsten acht Jahren durch Bankenabgaben mit rund 55 Milliarden Euro gefüllt werden.
Bereits im September 2013 hat das Europäische Parlament die Einrichtung eines einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus unter dem Dach der EZB beschlossen. Sie beaufsichtigt die 128 größten Banken der Eurozone. Mit der Bankenabwicklung ist die Bankenunion nun startklar.
Ersparnisse der Bürger sind geschützt
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) verabschiedeten auch eine geänderte Richtlinie zu den Einlagensicherungssystemen. Sie sieht vor, dass bei einer Bankenpleite Ersparnisse von bis zu 100.000 Euro durch nationale Garantien geschützt werden.
Im Rahmen der Bankenreform hat das EP auch die Boni von Bankern begrenzt und damit die Anreize für risikoreiche Geschäfte gemindert, die eine Bank in die Pleite führen können.
———————-
Quelle: DATEV eG