Ein Lehrer hatte die zur Ansicht bestellten DVDs mit Filmen für den Schulunterricht unerlaubt kopiert und damit gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Land Sachsen-Anhalt muss daher dem Händler Schadensersatz zahlen. So entschied das LG Magdeburg (Az. 7 O 1088/13).
LG Magdeburg, Pressemitteilung vom 14.05.2014 zum Urteil 7 O 1088/13 vom 30.04.2014
Das Land Sachsen-Anhalt muss einem Händler von Filmen für den Schulunterricht Schadensersatz von knapp 8.000 Euro zahlen. Weiterhin wurde das Land verurteilt, es zu unterlassen, in Zukunft 36 im Einzelnen benannte urheberrechtlich geschützte DVDs unerlaubt zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen.
Das Land haftet hierbei für einen bei ihm beschäftigten Lehrer, der als Leiter einer Kreismedienstelle im Bereich Aschersleben eingesetzt war. In dieser Funktion bestellte der Lehrer 36 DVDs zur Ansicht. Die DVDs enthielten Filme für den Schulunterricht, etwa zu den Themen Wasser, Strom, Sinnesorgane etc. Die DVDs kopierte der Lehrer für den Bestand der Kreismedienstelle und sandte die Originale zurück, ohne sie käuflich zu erwerben.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Lehrer damit gegen das Urheberrecht verstoßen, indem er die DVDs unerlaubt kopierte. Für dieses Handeln haftet nach zivilrechtlichen Grundsätzen das Land-Sachsen-Anhalt, bei dem der Lehrer beschäftigt ist.
Der Lehrer selbst wurde bereits in einem Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Urhebergesetz zu einer Geldstrafe „auf Bewährung“ verurteilt. Ob das Land das aufgrund des Zivilurteils zu zahlenden Geld von dem Lehrer zurückfordern wird, ist nicht bekannt.
Das Urteil des Landgerichts vom 30.04.2014 ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: DATEV eG