EEG: Reform der Ausgleichsregelung

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD halten Sonderregelungen für die stromintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, bei der Beteiligung an den Förderkosten für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für erforderlich. Dazu haben sie eine Gesetzentwurf vorgelegt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.05.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 263/2014

 

Deutschland soll ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleiben. Daher halten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD Sonderregelungen für die stromintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, bei der Beteiligung an den Förderkosten für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für erforderlich. Sie haben daher den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449) vorgelegt. Damit wollen die Fraktionen die bisherigen Ausnahmeregelungen des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) fortführen und so zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Deutschland beitragen.

———————-

Quelle: DATEV eG