Bundesrat verlangt Änderungen am EEG

Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefordert. In einer Stellungnahme wird besonders gegen das verpflichtende Auktionsverfahren für erneuerbare Energien ab 2017 argumentiert.

 

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 04.06.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 294/2014

 

Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1573) vorgelegten Stellungnahme der Länder zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) wird besonders gegen das verpflichtende Auktionsverfahren für erneuerbare Energien ab 2017 argumentiert. Die Nachteile bei Ausschreibungen würden klar überwiegen. Bei Ausschreibungen von Windkraft an Land müssten Projektierer Angebotskalkulationen ohne konkretes Vorliegen aller Genehmigungen vornehmen und gegebenenfalls ohne Absicherung durch Vorverträge Angebote einreichen. „Sie müssten also das Risiko, bei der Auktion nicht zum Zuge zu kommen, bei der Angebotserstellung einpreisen.“

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Quelle: DATEV eG