Keine Hinzurechnung auf Gewerbesteuer

Bundeswirtschaftsminister Gabriel sprach sich im Tourismusausschuss des Bundestages gegen die Hinzurechnung vom Einkauf von Hotelunterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter auf die Gewerbesteuer aus.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 306/2014

 

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach sich am 05.06.2014 im Tourismusausschuss des Bundestages gegen die Hinzurechnung vom Einkauf von Hotelunterbringungsleistungen durch Reiseveranstalter auf die Gewerbesteuer aus. Er sagte, ihm persönlich leuchte die Begründung für die Hinzurechnung nicht ein. Für ihn könnte es bei der aktuellen Situation bleiben, es dürfe dabei nicht zu einer rückwirkenden Zahlung kommen. Hintergrund der Debatte ist, dass seit 2012 der Einkauf von Hotelleistungen durch einen Reiseveranstalter dem Betriebsgewinn hinzugerechnet wird und damit gewerbesteuerpflichtig ist – und zwar ab 2008. Zuvor waren der Ankauf von Übernachtungen dem Umlaufvermögen zugeteilt worden. Jetzt drohen vielen Betrieben rückwirkende Steuernachzahlungen.

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Quelle: DATEV eG