Steuergestaltung war nur abstrakt bekannt

Die Bundesregierung hat Stellung genommen zu einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Schließung von Gesetzeslücken bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften, durch die der Staat möglicherweise um mehrere Milliarden Euro geschädigt worden sein könnte.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.06.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 315/2014

 

Der Bundesregierung war zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Jahressteuergesetzes „lediglich die abstrakte Möglichkeit“ bekannt, dass es bei Leerverkäufen von Aktien um den Dividendenstichtag herum zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen kommen könnte, ohne dass die Steuern gezahlt worden wären. Es seien keine Anzeichen erkennbar gewesen, dass mit derartigen illegalen Gestaltungen zu rechnen gewesen wäre, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1603) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1438) zur Schließung von Gesetzeslücken bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften, durch die der Staat nach Angaben der Fraktion möglicherweise um mehrere Milliarden Euro geschädigt worden sein könnte. Mit dem OGAW-IV-Umsetzungsgesetz wurde diesen Gestaltungen nach Angaben der Bundesregierung endgültig die abwicklungstechnische Grundlage entschieden.

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Quelle: DATEV eG