Der Rat hat am 20.06.2014 eine (Teil-)Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie verschiedener Mitgliedstaaten erzielt.
Der Rat hat am 20.06.2014 eine (Teil-)Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie verschiedener Mitgliedstaaten erzielt.
Ziel des Komissionsvorschlags war es, Schlupflöcher der geltenden Richtlinie 2011/96/EU zu schließen: Bei Gestaltungen mit Hybridanleihen soll die doppelte Nichtbesteuerung vermieden werden, zudem soll eine Bestimmung zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt werden.
Eine politische Einigung konnte nun über den Teil, der die Gestaltung mit Hybridanleihen betrifft, erzielt werden. Danach sollen Zahlungen von Hybridanleihen, die im Mitgliedstaat der Tochtergesellschaft abzugsfähig sind, im Mitgliedstaat der Muttergesellschaft/der Betriebstätte, besteuert werden.
Über die anderen Teile des Vorschlags wird der Rat noch weiter beraten.
Die endgültige Verabschiedung des Richtlinienteils, über den die Einigung erzielt wurde, wird auf einer der nächsten Ratssitzungen erfolgen. Die Richtlinie ist dann bis zum 31.12.2015 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland hängt die steuerliche Begünstigung von Dividenden bereits seit 01.01.2014 von der Nichtabzugsfähigkeit bei der ausschüttenden Gesellschaft ab.
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Quelle: DATEV eG