Neuregelungen zum 1. Juli 2014

Die Bundesregierung informiert über Neuregelungen, die zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. U.a. erhalten Rentner mehr Geld, das Rentenpaket bringt weitere Leistungsverbesserungen, Verbraucher haben künftig mehr Rechte bei Kaufverträgen und die Smartphone-Nutzung im EU-Ausland wird billiger.

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.06.2014

 
Rentner erhalten mehr Geld, das Rentenpaket der Bundesregierung bringt viele weitere Leistungsverbesserungen. Verbraucher haben künftig mehr Rechte bei Kaufverträgen. Und die Smartphone-Nutzung im EU-Ausland wird billiger.

 

1. Renten

 

Renten steigen ab Juli

 
Zum 1. Juli 2014 erhalten die mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland mehr Geld.

 

Weitere Informationen: Erhöhung der Altersbezüge

Viele Leistungsverbesserungen durch das Rentenpaket

 
Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, für langjährig Beschäftigte und für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es Verbesserungen bei der Rente.

 

Im Einzelnen sind das:

  • mehr Anerkennung für Zeiten der Kindererziehung („Mütterrente“),
  • flexibler Übergang für langjährig Berufstätige (Rente mit 63 ohne Abschläge),
  • Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente,
  • Erhöhung des Reha-Budgets.

 

Die Verbesserungen treten am 1. Juli 2014 in Kraft. Auch die Versicherten in der Alterssicherung der Landwirte profitieren von diesen Leistungsverbesserungen.

 

Weitere Informationen: Rentenpaket beschlossen

2. Verbraucher

 

Mehr Schutz bei Kaufverträgen

 
Seit dem 14. Juni 2014 haben Verbraucher europaweit mehr Rechte beim Kauf im Laden sowie Käufen im Internet, am Telefon, per Katalog und bei sog. Haustürgeschäften. Auch bei allen anderen Geschäften mit Verbrauchern – etwa im Laden – haben Anbieter künftig zusätzliche Pflichten.

 

Weitere Informationen: Mehr Rechte für Verbraucher

 

Handy-Telefonieren erneut billiger

 
Die Roaming-Gebühren für alle Mobilfunkkunden in der EU sinken erneut. Dadurch wird es billiger, im europäischen Ausland zu telefonieren, zu surfen, Fotos zu verschicken oder soziale Netzwerke zu nutzen. Neu außerdem: Handynutzer können für ihren Auslandsaufenthalt einen alternativen Mobilfunkanbieter wählen – unabhängig von ihrem Mobilfunkvertrag für das deutsche Netz und ohne ihre Nummer wechseln zu müssen.

 

Weitere Informationen: Günstiger telefonieren in der EU

 

Zweite Chance für verschuldete Verbraucher

 
In allen Insolvenzverfahren, die ab Juli 2014 beantragt werden, können Schuldner ihre Restschulden schon nach drei Jahren erlassen bekommen. Ausgenommen sind bestimmte Schulden, etwa Geldstrafen. Auch Gläubiger erhalten mehr Rechte.

 

Weitere Informationen: Verbraucherinsolvenzrecht

 

3. Energie

 

Mindestens Energieklasse A+ für Kühl- und Gefriergeräte

 
Ab 1. Juli 2014 müssen Kühl- und Gefrierschränke, die in den Handel kommen, mindestens die Energieeffizienzklasse A+ aufweisen. Kühlgeräte mit geringerer Energieeffizienzklasse gibt es dann am Markt nicht mehr. Davon ausgenommen sind Weinkühlschränke und Kühlschränke in Wohnmobilen oder Hotelzimmern. Hersteller sind verpflichtet, das Energieetikett auf Geräten und Verpackungen abzudrucken.

 

Weitere Informationen: Sparsame Kühl- und Gefrierschränke

 

4. Verkehr

 

Warnweste ab Juli Pflicht

 
Was in vielen europäischen Ländern bereits Pflicht ist, gilt jetzt auch für Deutschlands Autofahrer: Ab dem 1. Juli muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein – unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen. Eine Tragepflicht sieht die neue Vorschrift nicht vor.

 

Weitere Informationen: Mitführpflicht für Warnwesten

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Quelle: DATEV eG