Der Finanzausschuss im Bundestag hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte gebilligt.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.07.2014
Quelle: hib-Nr. 351/2014
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.07.2014 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (18/1772) gebilligt. Damit sollen unter anderem die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen von 75 auf 90 Prozent erhöht und die Verwendung der Bewertungsreserven geändert werden. Zugleich wird die Garantieverzinsung für Neuverträge (Höchstrechnungszins) auf 1,25 Prozent gesenkt.
Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch einige Änderungen an dem Entwurf vorgenommen hatten, stimmte die Koalitionsmehrheit dem Gesetzentwurf zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Abgelehnt wurden zwei Änderungsanträge der Linksfraktion. Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfs gehört auch, dass den Versicherungsunternehmen Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden können, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen.
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Quelle: DATEV eG