Einrichtung der Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts

Im BMJV wurde die Auftaktveranstaltung der Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts eröffnet. Sie soll bis zur Mitte der Legislaturperiode erste Vorschläge zur Effektivierung des Strafverfahrens vorlegen.

 

BMJV, Mitteilung vom 07.07.2014

 

 
Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat am 07.07.2014 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Auftaktveranstaltung der Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts eröffnet.

 

Die Expertenkommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Wissenschaft, der juristischen Praxis sowie Experten aus den Landesjustizverwaltungen, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sie soll bis zur Mitte der Legislaturperiode erste Vorschläge zur Effektivierung des Strafverfahrens vorlegen. „Es geht nicht um eine kurzfristige Reparaturgesetzgebung mit kleinteiligen Änderungsvorschlägen. Vielmehr soll Aufgabe der Kommission sein, die Ziele der Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit gerade durch weiter reichende Reformvorschläge zu erreichen“, betonte Maas in seiner Eröffnungsrede. „Es hat in den vergangenen Jahren diverse Vorschläge und Initiativen zur Reform des Strafprozesses gegeben. Was es bisher aber nicht gibt, ist ein tiefer gehendes Programm, das sich aller Verfahrensstadien, aller Interessen annimmt, das die Tücke des Details sieht. Ein Programm, das auch die Wechselwirkungen einzelner strafprozessualen Maßnahmen nicht außer Acht lässt.“ Maas versicherte den Teilnehmern der Expertenkommission: „Das Bundesjustizministerium wird Ihnen keine inhaltlichen Vorgaben für Ihre Arbeiten machen.“

 

Zum Hintergrund
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren „unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher ausgestaltet“ werden und eine Expertenkommission hierzu bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten soll. Die Expertenkommission wird sich in den kommenden Monaten im BMJV treffen, um über konkrete Reformvorschläge zu beraten. Am Ende der Arbeit der Kommission soll ein Bericht stehen, der konkrete Regelungsempfehlungen enthält, die Grundlage eines Gesetzgebungsvorhabens sein können.

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Quelle: DATEV eG