Regulierung des Grauen Kapitalmarktes

Im Bundesrat wurde ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern im Grauen Kapitalmarkt vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

 

Bundesrat, Mitteilung vom 11.07.2014

 

 
Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 11. Juli 2014 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

 

Hessen setzt sich für eine effektivere Regulierung des sog. Grauen Kapitalmarkts ein, da sich die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Regulierung als nicht ausreichend erwiesen hätten. Der Graumarktbereich sei nach wie vor in gravierender Weise problembehaftet und weise weiterhin erhebliche Regulierungsdefizite im Hinblick auf den Anlegerschutz auf.

 

In seinem Entschließungsantrag begrüßt das Land daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern im Grauen Kapitalmarkt vorgestellt hat. Im Rahmen der Umsetzung sei jedoch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen staatlicher Regulierung und Eigenverantwortung der Anleger zu achten. Zudem sei für Anbieter von Vermögensanlagen, die Anlagegelder ab einer gewissen Größenordnung von Privatanlegern einwerben, eine laufende gesetzliche Aufsicht vorzusehen. Auch die Einführung einer persönlichen Haftung der Geschäftsführer der Anbieter von Vermögensanlagen sei für Fälle besonders schwerer Pflichtverletzung näher zu prüfen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

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Quelle: DATEV eG