Der Bundesrat schlägt in einem Gesetzentwurf vor, die schon von den staatlichen Schulaufsichtsbehörden der Länder zugelassenen Bildungseinrichtungen mit staatlich anerkannten Abschlüssen von dem derzeit erforderlichen zusätzlichen Zulassungsverfahren der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zu befreien.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.07.2014
Quelle: hib-Nr. 378/2014
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf (18/2083) zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) vorgelegt. Konkret geht es dabei um eine Regelung des Gesetzbuches, die vorsieht, dass Träger von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eine Zertifizierung gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung benötigen. Der Bundesrat schlägt nun eine Vereinfachung dieses Zulassungsverfahrens durch eine Ergänzung des Paragrafen 176 SGB III vor. Die bestehende Regelung führe zu einem hohen zeitlichen, administrativen und finanziellen Mehraufwand, da die Bildungsträger unter Landesaufsicht bereits aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen zertifiziert werden und dadurch die im SGB III verlangten Anforderungen bereits erbracht haben, so die Begründung der Länderkammer. Sie schlägt deshalb vor, die unter Aufsicht der Länder stehenden Bildungseinrichtungen mit staatlich anerkannten Abschlüssen aus dem Anwendungsbereich der Zertifizierungsvorschriften herauszunehmen.
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Quelle: DATEV eG