Leitlinien zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Die EU-Kommission hat am 17.07.2014 Leitlinien zur Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) veröffentlicht.

 

Die EU-Kommission hat am 17.07.2014 Leitlinien zur Richtlinie 2013/37/EU zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) veröffentlicht. Sie sollen die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Juli 2015 unterstützen.

 

Die Leitlinien betreffen u. a.

 

 

  • Lizenzierung: Leitlinien dafür, wann öffentliche Stellen eine bedingungslose und lizenzfreie Weiterverwendung erlauben können; ggf. auch Weiterverwendung personenbezogener Daten möglich; u. a. statistische Daten zu BIP, Alter, Gesundheit, Arbeitslosigkeit, Einkommen, usw. sowie Unternehmens- und Handelsregister.

 

  • Kosten: Überblick, wie öffentliche Stellen, z. B. Bibliotheken, Museen und Archive, die Gebühren berechnen sollten, die sie für die Weiterverwendung von Daten erheben, u. a. keine Gebühren, wenn digitale Dokumente elektronisch heruntergeladen werden.

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Quelle: DATEV eG