Die EU-Kommission will den aus 2008 stammenden Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie vermutlich zurückziehen.
Die EU-Kommission will den aus dem Jahr 2008 stammenden Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie vermutlich zurückziehen.
Dies ist ein Ergebnis der sog. REFIT-Überprüfung durch die EU-Kommission, deren Ziel es u. a. ist, Bürokratie abzubauen. Im Rahmen von REFIT überprüft die EU-Kommission auch Gesetzesvorschläge, die in der legislativen Sackgasse festhängen, wie der Richtlinienvorschlag zum Mutterschutz. Er ist seit 2010 im Rat blockiert: Nachdem das EU-Parlament im Oktober 2010 mit seinen Forderungen deutlich über den Vorschlag der EU-Kommission hinausgegangen ist, konnte in den vergangenen Jahren keine Einigung im Ministerrat erzielt werden. Größter Streitpunkt ist u. a. die vom EU-Parlament vorgeschlagene Ausweitung des Mutterschaftsurlaubs auf 20 Wochen bei voller Bezahlung (EU-Kommissionsvorschlag: 18 Wochen) sowie die Einführung eines zweiwöchigen, vollbezahlten Vaterschaftsurlaubs.
Nach der Europawahl im Mai 2014 haben die Abgeordneten im Juli das Vorhaben der EU-Kommission, den Vorschlag zurückzuziehen, diskutiert. Die Mehrzahl der Abgeordneten (v. a. S&D und Grüne) haben sich für die Wiederaufnahme der Arbeiten an dem Gesetzesvorschlag ausgesprochen. Die neue Berichterstatterin im federführenden Frauenausschuss wird die Italienerin Alessandra Moretti (S&D) sein. Sie kündigte an, die Diskussion voranbringen zu wollen und signalisierte der Ratspräsidentschaft ihre Kompromissbereitschaft.
Auch die amtierende italienische Ratspräsidentschaft (2. Halbjahr 2014) ist bereit, das Dossier wieder aufzugreifen. Bedingung dafür ist die Kompromissbereitschaft von EU-Parlament und Rat.
Von Seiten der EU-Kommission verteidigte Kommissar Siim Kallas das Vorhaben, den Richtlinienvorschlag zurückzuziehen. Er schloss dabei nicht aus, dass die EU-Kommission voraussichtlich schon in 2015 einen neuen Überarbeitungsvorschlag vorlegen könnte, der u. a. auch den vom EU-Parlament in die Diskussion gebrachten Vaterschaftsurlaub beinhalten könnte.
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Quelle: DATEV eG