Bundesrat will Pflegereform ändern

Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung sollte nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden. Die Länderkammer brachte diverse Reformvorschläge ein, die sich auf Detailregelungen des Gesetzes beziehen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.08.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 424/2014

 

Das Pflegereformgesetz der Bundesregierung (18/1798) sollte nach Ansicht des Bundesrates an mehreren Stellen verändert werden. Die Länderkammer brachte diverse Reformvorschläge ein, die sich auf Detailregelungen des Gesetzes beziehen. Die Bundesregierung will verschiedene Vorschläge des Bundesrates prüfen, lehnt andere vorgeschlagene Änderungen jedoch ab, wie aus einer Unterrichtung der Regierung (18/2379) hervorgeht. Änderungsbedarf besteht aus Sicht der Länderkammer beispielsweise bei der Regelung der Beratungstermine für Antragsteller von Pflegeleistungen, bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen in den verschiedenen Pflegestufen sowie bei den Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen.

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Quelle: DATEV eG