Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen statt Sachleistungen alternativ eine Geldleistung oder Gutscheine beantragen, um sich die nötigen Teilhabeleistungen eigenständig zu organisieren. Die Bundesregierung strebt nun eine bessere Datenerhebung bei der Erfassung und Auswertung des Persönlichen Budgets an.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.08.2014
Quelle: hib-Nr. 427/2014
Die Bundesregierung strebt eine bessere Datenerhebung bei der Erfassung und Auswertung des Persönlichen Budgets an. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/2332) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2226). Im Rahmen der Weiterentwicklung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) werde auch geprüft, inwieweit Berichtspflichten zur Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets bei den jeweiligen Sozialleistungsträgern gesetzlich verankert werden können, schreibt die Regierung. Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen statt Sachleistungen alternativ eine Geldleistung oder Gutscheine beantragen, um sich die nötigen Teilhabeleistungen eigenständig zu organisieren.
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Quelle: DATEV eG