Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2015

Das BMF regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2015 (Az. IV C 5 – S-2378 / 14 / 10001).

 

Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2015

 

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2378 / 14 / 10001 vom 15.09.2014

 

 

Kurzfassung

 

 
Das BMF-Schreiben vom 15. September 2014 regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2015. Es nimmt Bezug auf das BMF-Schreiben vom 28. August 2013 – IV C 5 – S-2378 / 13 / 10002.

 

Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG