Für Betriebe, die Dienstleistungen europaweit anbieten, gibt es einer Umfrage des DIHK zufolge immer noch zu viele bürokratische Hürden. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen machen sie es sehr schwer, die Vorteile des Binnenmarktes für sich zu nutzen. Der DIHK fordert Kommission und Mitgliedstaaten auf, bestehende Hemmnisse wo immer möglich abzubauen.
DIHK, Mitteilung vom 18.09.2014
Der Europäische Binnenmarkt feiert Ende 2014 seinen 22. Geburtstag – eigentlich genug Zeit, um alle Hürden für den freien Waren- und Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr unter den EU-Mitgliedsstaaten zu beseitigen. Für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen europaweit anbieten, gibt es aber immer noch zu viel Bürokratie. Zu dieser Erkenntnis kam auch der Wettbewerbsrat der Europäischen Union im Dezember 2013. Er fordert die Europäische Kommission auf, bis Mitte 2015 eine Liste der verbleibenden Hemmnisse vorzulegen. Der DIHK hat rund 30 Hürden ermittelt, die den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr behindern und auf den Prüfstand gehören.
Bürokratie erschwert das Auslandsgeschäft
Von der Anerkennung einfacher nationaler Zertifikate wie des Gabelstaplerscheins bis hin zur Registrierung zu entsendender Mitarbeiter – die Bürokratie erschwert den deutschen Unternehmen das Geschäft im Dienstleistungsbinnenmarkt. Das hat eine Umfrage unter den Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) in der EU sowie den grenznahen Industrie- und Handelskammern (IHKs) ergeben. Kompliziert sind auch die Verfahren, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Hinzu kommen die Bindung an Tarifverträge im Zielland sowie Versicherungspflichten und die oft undurchsichtige steuerrechtliche Lage.
Gut gemeint, aber verbesserungswürdig – der Einheitliche Ansprechpartner
Die sog. „Einheitlichen Ansprechpartner“, die seit 2009 die Unternehmen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen unterstützen sollen, sind aktuell noch keine große Hilfe. Zwar sind sie über ein europäisches Portal in allen Mitgliedstaaten auffindbar, allerdings hapert es oft an der Verständigung – die wenigsten sprechen neben der Landessprache auch geschäftsfähiges Englisch. Die auf den Webseiten erhältlichen Informationen sind in einigen Mitgliedstaaten nur dürftig und nicht in andere Sprachen übersetzt. Den deutschen Unternehmen stehen zwar für ihre Geschäftstätigkeit im Ausland zusätzlich die AHKs zur Seite. Doch auch sie berichten von Schwierigkeiten, in manchen Mitgliedstaaten an verbindliche Informationen der Behörden zu kommen.
Kleine und mittlere Unternehmen hauptsächlich betroffen
Die bürokratischen Klippen wie auch das Problem, kaum Informationen in der eigenen Muttersprache zu erhalten, schrecken insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ab, die Vorteile des Europäischen Binnenmarkts zu nutzen. Oft lohnt es sich dann einfach finanziell nicht, etwa den Aufwand für eine umsatzsteuerliche Registrierung zu betreiben, nur, um hin und wieder einen Auftrag in einem anderen Mitgliedstaat annehmen zu können.
Kommission und Mitgliedstaaten sind in der Pflicht
Die Europäische Kommission sollte die unternehmensnahen Strukturen von IHKs und AHKs nutzen, um weitere konkrete Hemmnisse für den Dienstleistungsbinnenmarkt zu identifizieren. Die Ergebnisse müssen dann mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden.
Durchaus nachvollziehbar ist, dass nicht jedes Hindernis – etwa in sicherheitsrelevanten Bereichen – vollständig vermeidbar ist. Jedoch müssen alle identifizierten Hürden von den Mitgliedstaaten auf ihre Kosten und ihren Nutzen geprüft sowie Erleichterungen sorgfältig erwogen werden. Wo möglich, sollte außerdem das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung weiter gestärkt werden.
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Quelle: DATEV eG