Die Bundesregierung hat ein Gesetz mit dem Ziel der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eingebracht.
Deutscher Bundestag, Mitteilungen vom 23.09.2014
Quelle: hib-Nr. 462/2014 und 463/2014
Sobald unter Einbeziehung der Europäischen Zentralbank (EZB) ein wirksamer einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken in der Eurozone eingerichtet worden ist, soll der europäische Stabilitätsmechanismus ESM auch zur direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten beitragen können.
Diese Möglichkeit soll
- durch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (18/2577)
- und durch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Art. 19 des Vertrages vom 02.02.2012 zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (18/2580)
geschaffen werden.
Zum vollständigen Text der Meldung 462/2014 und der Meldung 463/2014.
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Quelle: DATEV eG