Das BMF informiert über die Neufestsetzung der Kaufkraftzuschläge durch das Auswärtige Amt mit dem Stand vom 01.10.2014 (Az. IV C 5 – S-2341 / 14 / 10001).
BMF, Bekanntmachung IV C 5 – S-2341 / 14 / 10001 vom 13.10.2014
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Für den Zeitraum 2004 bis 2012 wurden die Werte ausgeblendet. Diese Werte können durch Markieren der Zeilen über und unterhalb der ausgeblendeten Zeile über den Menüpunkt „Einblenden“ sichtbar gemacht werden.
Die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 01.10.2014 finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG