Gerichtsstandsübereinkommen – großes Plus für EU-Unternehmen im internationalen Handel

Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben den Beitritt zum Gerichtsstandsübereinkommen von 2005 beschlossen. Das Übereinkommen regelt die Anwendung von Gerichtsstandsvereinbarungen bei internationalen Handelsstreitigkeiten und trägt so zur Förderung des Handels bei.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.10.2014

 

 
Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben am 10.10.2014 den Beitritt zum Gerichtsstandsübereinkommen von 2005 beschlossen. Das Übereinkommen regelt die Anwendung von Gerichtsstandsvereinbarungen bei internationalen Handelsstreitigkeiten und trägt so zur Förderung des Handels bei. Das Übereinkommen schafft beispielsweise Klarheit über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen, die in Ländern ergangen sind, die Vertragspartei des Übereinkommens sind. In der Praxis erhalten EU-Unternehmen, die außerhalb der EU tätig sind, mehr Rechtssicherheit: Sie können darauf vertrauen, dass ihre Gerichtsstandsvereinbarungen in den Ländern, die das Übereinkommen ratifiziert haben, beachtet und die entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen dort anerkannt und vollstreckt werden.

 

„Dies ist die externe Dimension der Initiative ‚Justiz für Wachstum‘ und ein gutes Beispiel dafür, wie die Justizpolitik durch Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen für einen florierenden Handel mit außereuropäischen Unternehmen zu Wirtschaftswachstum und Beschäftigung beitragen kann“, so EU-Justizkommissarin Martine Reicherts. „Das Gerichtsstandsübereinkommen tut genau dies: Es bietet Regeln, die europäischen Unternehmen das Leben erleichtern und ihr Umfeld berechenbarer machen. Es kann dazu beitragen, die richtigen Anreize zu setzen, damit europäische Unternehmen, die international expandieren wollen, sich keine Gedanken darüber machen müssen, was im Falle eines Rechtsstreits geschieht. Wir brauchen jetzt die Zustimmung des Europäischen Parlaments, damit wir das Übereinkommen nutzen können.“

 

Die nächsten Schritte: Nach der Billigung der Mitgliedstaaten ist jetzt die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich. Sobald das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, wird der Beschluss vom Rat endgültig erlassen und in der Europäischen Union in Kraft treten.

 

Hintergrund
Das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen soll die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen bei internationalen Handelsgeschäften gewährleisten. Es bietet Unternehmen, die grenzübergreifend tätig sind, mehr Sicherheit und schafft so einen rechtlichen Rahmen, der den internationalen Handel und die Investitionstätigkeit begünstigt.

 

Das Gerichtsstandsübereinkommen geht auf eine Initiative von Ländern und Handelsblöcken, wie der EU, den USA, Kanada, Japan, China und Russland zurück, die allesamt Mitglieder der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht sind, einer Organisation, die multilaterale Übereinkünfte ausarbeitet. Das Übereinkommen hat daher das Potenzial, sich zu einer weltweiten Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen zu entwickeln, die auf Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen der EU und diesen Ländern basieren. Die EU hat dieses Übereinkommen im Jahr 2009 unterzeichnet.

 

Die jüngste Reform der Verordnung „Brüssel I“ ebnete den Weg für den neuen Beschluss. Diese Verordnung bestimmt, welches nationale Gericht für grenzübergreifende Streitigkeiten, an denen EU-Unternehmen beteiligt sind, zuständig ist und wie dessen Urteile in anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden. Die Reform dieser EU-Vorschriften wird die Kohärenz mit dem Übereinkommen gewährleisten (IP/13/750).

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Quelle: DATEV eG