Durchführung des Haager Übereinkommens

Die Bundesregierung will das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 zu Gerichtsstandsvereinbarungen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.10.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 513/2014

 

Die Bundesregierung will das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 zu Gerichtsstandsvereinbarungen in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/2846) vorgelegt. Das Übereinkommen regelt die internationale Zuständigkeit für Sachverhalte, bei denen eine ausschließliche Gerichtsstandortvereinbarung getroffen wurde. Nach dem Übereinkommen hat das vereinbarte Gericht die Rechtssache zu verhandeln, während die Gerichte aller anderen Vertragsstaaten sich für nicht zuständig erklären müssen. Die Vertragsstaaten haben danach die Entscheidungen des Gerichts anzuerkennen und zu vollstrecken. Um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zeitgerecht und vollständig umsetzen zu können, bedürfe es einiger Durchführungsvorschriften im deutschen Recht, schreibt die Bundesregierung.

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Quelle: DATEV eG