Ab Januar 2015 steigen die Leistungen für Pflegebedürftige um vier Prozent. Durch das Pflegestärkungsgesetz wird zudem die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist die erste Stufe der Pflegereform.
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 17.10.2014
Ab Januar 2015 steigen die Leistungen für Pflegebedürftige um vier Prozent. Durch das Pflegestärkungsgesetz wird zudem die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz ist die erste Stufe der Pflegereform.
„Wir haben für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ein gutes Leistungspaket geschnürt“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Mit dem Pflegestärkungsgesetz helfen wir Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die Pflege zu Hause zugeschnitten auf ihren Bedarf zu organisieren. Außerdem wollen wir die Lebensqualität der Bewohner in Pflegeheimen weiter verbessern.“
Durch mehr Betreuungskräfte und den Bürokratieabbau in der Pflegedokumentation würden die Pflegekräfte in ihrer wichtigen Arbeit entlastet, so Gröhe.
Leistungen alle drei Jahre überprüft
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Für 2015 haben die Berechnungen ergeben, dass die Leistungen um 4 Prozent steigen.
Unterstützung für alle
Ab Januar erhalten alle Pflegebedürftigen für zusätzliche Betreuung und Hilfe mindestens 104 Euro im Monat. Bisher stand das nur Demenzkranken zu.
Von den Leistungen der ambulanten Pflege können 40 Prozent für sog. niedrigschwellige Angebote genutzt werden. Das können Begleitdienste, Einkäufe oder ähnliches sein.
Mehr Pflege-WGs und Betreuungskräfte
Der monatliche Zuschuss für Bewohner von ambulant betreuten Wohngruppen wird auf 205 Euro erhöht. Damit werden zusätzliche Pflege-WGs gefördert. Das Ziel ist, dass Menschen länger in den eigenen vier Wänden bleiben können. Muss die eigene Wohnung für die Pflege umgebaut werden, gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.
Rund eine Milliarde Euro sind vorgesehen, um bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte einstellen zu können. Heime und ambulante Diensten, die ihren Pflegekräften tariflich vereinbarte höhere Löhne zahlen, dürfen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden.
Beiträge steigen mit Augenmaß
Um die Leistungen in der Pflege zu finanzieren, steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten: In einem ersten Schritt – ab 1. Januar 2015 – um 0,3 Prozentpunkte. Damit beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 2,35 Prozent des Bruttoverdienstes (2,6 Prozent für Kinderlose). In einem zweiten Schritt – voraussichtlich ab 2017 – sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen.
Mit 2,4 Milliarden Euro jährlich werden ab 2015 die ausgeweiteten Pflegeleistungen finanziert. Weitere 1,2 Milliarden gehen in einen Pflegevorsorgefonds.
Vorsorgefonds für stabile Beiträge in der Zukunft
Die Menschen werden älter. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch für künftige Generationen möglichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 sollen 0,1 Prozent der Beiträge der Pflegeversicherung – das sind jährlich 1,2 Milliarden – in diesen Fonds fließen.
Der gewählte Zeitraum ergibt sich daraus, dass 1959 bis 1967 deutlich mehr Menschen geboren wurden als davor und danach. Im Jahr 2034 erreicht der erste Jahrgang das 75. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt wird eine höhere Anzahl Pflegebedürftiger erwartet. Der Pflegevorsorgefonds wird von der Bundesbank verwaltet.
Neuer Pflegebegriff kommt
Das jetzt beschlossene Gesetz ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegereform. Es tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Das heißt, es soll neu definiert werden, ob und wie viele Pflegeleistungen jemand bekommt.
Krankenhausreform folgt
Damit Krankenhäuser ihre Arbeit in bisherigem Umfang fortsetzen können, wurde ein gesonderter Artikel in das Pflegestärkungsgesetz aufgenommen. Damit soll der Versorgungszuschlag für Krankenhäuser in bisheriger Höhe unbefristet verlängert werden. Der Versorgungszuschlag sichert den Krankenhäusern zusätzliche Einnahmen um ihre Kosten zu decken. Endgültig soll die Krankenhausfinanzierung im nächsten Jahr geregelt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
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Quelle: DATEV eG