Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2015

Laut BMF bleiben die im Jahr 2012 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen auch für das Jahr 2015 gültig (Az. IV D 4 – S-3104 / 09 / 10001).

 

BMF, Schreiben IV D 4 – S-3104 / 09 / 10001 vom 21.11.2014

 
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2014 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen.

 

Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 2. Oktober 2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Oktober 2012 – IV D 4 – S-3104 / 09 / 10001, DOK 2012/0980556 (BStBl I Seite 950) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2015 anzuwenden.

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Quelle: DATEV eG