Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitgeteilt, dass die Gerichte im Jahr 2013 in Deutschland insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung verhängt haben. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.11.2014
Quelle: hib-Nr. 606/2014 vom 26.11.2014
Wegen Steuerhinterziehung sind von den Gerichten im vergangenen Jahr insgesamt 2.154 Jahre Freiheitsstrafen verhängt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3036) mitteilt, waren es im Jahr zuvor 2.341 Jahre gewesen. Wegen Subventionsbetrugs erfolgten im Jahr 2013 Verurteilung zu insgesamt 13 Jahren Freiheitsstrafe (Vorjahr: neun Jahre). Außerdem teilt die Regierung mit, dass im Jahr 2013 18.032 aufgrund der Abgabe von Selbstanzeigen begonnene Strafverfahren wieder eingestellt wurden.
———————-
Quelle: DATEV eG