Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2015 bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S-2361 / 14 / 10001).
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2361 / 14 / 10001 vom 26.11.2014
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit
- der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2015 – Anlage 1 – und
- der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2015 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) – Anlage 2 –
bekannt gemacht (§ 39b Abs. 6 und § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG).
Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ (Anlagen 1 und 2) und „2.4 Einkommensbezogener Zusatzbeitragssatz…“ (Anlage 1) wird gesondert hingewiesen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Die Anlagen finden Sie auf der Homepage des BMF.
———————-
Quelle: DATEV eG