Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch nicht verheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung anteilig erstatten.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.11.2014
Quelle: hib-Nr. 610/2014
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch nicht verheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung anteilig erstatten. Solche Paare dürften bei der Chance auf Elternschaft nicht benachteiligt werden, schreiben die Abgeordneten und verlangen in einem Gesetzentwurf (18/3279) eine Änderung der sozialgesetzlichen Bestimmung.
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Quelle: DATEV eG