Nachdem der Bundesrat am 28. November 2014 seine Zustimmung erteilte, kann das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat, Mitteilung vom 28.11.2014
Das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU kann wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Nachdem der Bundesrat am 28. November 2014 seine Zustimmung erteilte, wird es nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt.
Ziel des Gesetzes ist es, den Missbrauch des europäischen Freizügigkeitsrechts einzudämmen. Es will Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld verhindern und konsequent ahnden – zum Beispiel durch Wiedereinreiseverbote und eindeutige Identifikation von Kindergeld-Antragstellern.
Zugleich werden die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, weiter entlastet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.
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Quelle: DATEV eG