Die Länder haben am 28. November 2014 die Umsetzung europäischen Rechts zur Sanierung und Abwicklung von Banken gebilligt.
Bundesrat, Mitteilung vom 28.11.2014
Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 28. November 2014 die Umsetzung europäischen Rechts zur Sanierung und Abwicklung von Banken gebilligt. Das Maßnahmenpaket aus vier Gesetzen kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet werden.
In einer begleitenden Entschließung macht der Bundesrat jedoch deutlich, dass die Beitragsverpflichtung der Landesförderbanken zum Europäischen Bankenabwicklungsfonds zu einer nicht gerechtfertigten Belastung dieser Institute führt.
Hierdurch würden öffentliche Mittel der Länder in erheblichem Umfang für die Abfederung von Risiken privater Geschäftsbanken verwendet. Dies stehe im Widerspruch zu der Zielsetzung, zukünftig eine Belastung der öffentlichen Hand durch die Rettung von Banken zu vermeiden. Die Bundesregierung solle sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Landesförderbanken nicht – oder zumindest wesentlich geringer – belastet werden. Darüber hinaus dürfe die Beitragserhebung zum Abwicklungsfonds nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Der Bundesrat fordert daher eine EU-weite steuerliche Gleichbehandlung.
Die Gesetze dienen der Umsetzung der Europäischen Richtlinie vom 15. Mai 2014 zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen. Zudem sollen sie die bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Restrukturierung, Sanierung und Abwicklung stabilisieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.
———————-
Quelle: DATEV eG