Die Bundesregierung spricht sich gegen einen Erhöhung des Streitwerts bei Bagatellverfahren auf 10.000 Euro aus. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.12.2014
Quelle: hib-Nr. 608/2014
Die Bundesregierung spricht sich gegen einen Erhöhung des Streitwerts bei Bagatellverfahren auf 10.000 Euro aus. Das geht aus einer Unterrichtung (18/3385) hervor, die die Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt hat.
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Quelle: DATEV eG