Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens – Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins bekannt, aus dem sich der Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren errechnet. Er gilt für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2015.

 

Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG

 

BMF, Schreiben IV D 4 – S-3102 / 07 / 10001 vom 02.01.2015

 
Gemäß § 203 Abs. 2 BewG gibt das BMF den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2. Januar 2015 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 0,99 Prozent errechnet.

 

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

———————-

Quelle: DATEV eG