Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat die geplante Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die Vorlage wird am 15.01.2015 im Plenum des Bundestags beraten.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.01.2015

 

Quelle: hib-Nr. 19/2015

Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3248) in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am 15.01.2015 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

 

Sie sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten den Angaben zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.

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Quelle: DATEV eG