Rente: Mutterschutz ist keine Beitragszeit

Die Bundesregierung verteidigt die Nicht-Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei der abschlagsfreien Rente ab 63. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.01.2015

 

Quelle: hib-Nr. 39/2015

Die Bundesregierung verteidigt die Nicht-Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei der abschlagsfreien Rente ab 63. Das geht aus ihrer Antwort (18/3700) auf eine Kleine Anfrage (18/3609) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin schreibt die Regierung, es widerspräche dem Ziel der Rente ab 63, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen. Allerdings werde derzeit geprüft, „ob wegen des engen Zusammenhangs von Kindererziehung und Mutterschutz eine Änderung des geltenden Rechts angezeigt ist“.

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Quelle: DATEV eG