Zusätzlich zur bisher üblichen Berichterstattung über Sitzungen des Beirates informiert die WPK ab sofort auch über die Sitzungen des Vorstandes. Im Sinne des Vorstandsziels der Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit wird dadurch die Transparenz der Arbeit der Kammer für die Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit erhöht.
Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 29. Januar 2015 in Berlin
WPK, Mitteilung vom 05.02.2015
Zusätzlich zur bisher üblichen Berichterstattung über Sitzungen des Beirates informiert die WPK ab sofort auch über die Sitzungen des Vorstandes. Im Sinne des Vorstandsziels der Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit wird dadurch die Transparenz der Arbeit der Kammer für die Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit erhöht.
Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der 430. Sitzung des Vorstandes der WPK am 29. Januar 2015 in Berlin zusammengefasst. Diese Sitzung wurde zusätzlich anberaumt und fand halbtags statt. Gegenstand waren nahezu ausschließlich Themen der Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung.
1. Positionspapier zur „Fortentwicklung der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle“ – erstes Positionspapier
Einleitend wurde der Vorstand über ein Gespräch am 9. Januar 2015 im BMWi zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht unterrichtet. Der Vorstand begrüßte die Aussage des BMWi, wonach diesem zu den neuen Aufsichtsstrukturen an einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung gelegen sei. Aus dem Ministerium sei dann auch Anfang Februar mit einem entsprechenden Eckpunktepapier zur Berufsaufsicht und den weiteren Regelungsbereichen, die durch die Richtlinie und die Verordnung zur Abschlussprüfung betroffen sind, zu rechnen.
Im Anschluss wurde im Vorstand eine Beschwerde aus dem Kreis der Beiratsmitglieder vom 5. Januar 2015 besprochen. Danach berücksichtige das WPK-Positionspapier vom 19. Dezember 2014 zur „Fortentwicklung der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle“ („Neu auf WPK.de“ vom 19. Dezember 2014) den Mehrheitsbeschluss des Beirates vom 17. Dezember 2014 nicht angemessen. Die WPK hatte mit Präsidentenschreiben vom 16. Januar 2015 auf die Beschwerde reagiert und die Vorwürfe zurückgewiesen.
Der Vorstand befasste sich sodann auch mit einer in die gleiche Richtung gehenden Beschwerde von Beiratsmitgliedern beim BMWi, der Vorstand habe nicht die erforderlichen Konsequenzen aus der Anhörung des Beirates am 17. Dezember 2014 gezogen. Der Vorstand hält die Beschwerde für unbegründet. Die Eingabe sowie die Stellungnahme des Vorstandes gegenüber dem BMWi sind für diejenigen, die sich im Einzelnen ein Bild hierzu machen möchten, beigefügt (Anlage).
Der Vorstand beschloss mit Blick auf das WPK-Positionspapier zur Fortentwicklung der Berufsaufsicht weiter, seine Positionen zeitnah gegenüber den Gremien der WPK und der Öffentlichkeit ergänzend zu erläutern.
2. Positionspapiere zu Änderungen in der WPO (und Berufssatzung WP/vBP) sowie im HGB aufgrund der EU-Reform der Abschlussprüfung – zweites und drittes Positionspapier
Der Vorstand nahm eine erste Priorisierung der Themen aus Richtlinie und Verordnung, die nicht die Aufsicht betreffen, vor und legte die diesbezüglichen Argumentationsrichtungen fest. Geschäftsstellenseitig soll darauf aufbauend ein Entwurf eines weiteren Positionspapiers erarbeitet und in der kommenden Vorstandssitzung am 13. Februar 2015 beraten werden.
Eine Anhörung des Beirates soll in einer außerordentlichen Beiratssitzung am 24. April 2015 erfolgen. Die Einbindung des Berufsstandes soll sodann anhand einer Reihe von Veranstaltungen für die Mitglieder im Mai/Juni 2015 erfolgen.
Die Eingabe von Beiratsmitgliedern vom 14. Januar 2015 und Stellungnahme des Vorstandes gegenüber dem BMWi vom 2. Februar 2015 finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG