Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes eingebracht, um die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen. Damit sollen die Anleger besser informiert werden als bisher.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.02.2015
Quelle: hib-Nr. 79/2015
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes (18/3994) eingebracht, um die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen. Damit sollen die Anleger besser informiert werden als bisher. Wie die Bundesregierung schreibt, haben Anleger erhebliche Verluste erlitten, „indem sie in Produkte investierten, die nur einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterlagen. Die eingetretenen Vermögensschäden beruhten auch auf der fehlerhaften Annahme der Anleger, hohe Renditen könnten ohne Risiko erreicht werden.“
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Quelle: DATEV eG