Die EU-Kommission hat eine Leitlinie des MwSt-Ausschusses zur laut Richtlinie 2008/9/EG erfolgenden Erstattung der MwSt bei Steuerpflichtigen, die bei der kleinen einzigen Anlaufstelle registriert sind, veröffentlicht.
Die EU-Kommission veröffentlichte am 19.02.2015 eine Leitlinie des MwSt-Ausschusses zur laut Richtlinie 2008/9/EG erfolgenden Erstattung der MwSt bei Steuerpflichtigen, die bei der kleinen einzigen Anlaufstelle registriert sind (DOKUMENT B – taxud.c.1(2014)4704598 – 823).
Der von der EU-Kommission eingesetzte MwSt-Ausschuss ist ein beratender Ausschuss, dem keine Rechtsbefugnisse übertragen wurden. Daher sind die von ihm ausgearbeiteten Leitlinien weder für die EU-Kommission noch für die Mitgliedstaaten endgültig verbindlich und müssen nicht zwingend befolgt werden.
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Quelle: DATEV eG