Am 1. Januar 2015 gab es in 22 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union nationale Mindestlöhne. Sie lagen lt. Eurostat im Bereich von 184 Euro pro Monat in Bulgarien bis zu 1.923 Euro in Luxemburg. Nach Kaufkraftbereinigung verringern sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten jedoch von einem Verhältnis von 1 zu 10 in Euro auf 1 zu 4 in Kaufkraftstandards (KKS).
Monatliche Mindestlöhne in Euro unterschieden sich in der EU im Januar 2015 um bis zum Zehnfachen – In Kaufkraftstandards (KKS) reichte die Spanne von 1 bis 4
Eurostat, Pressemitteilung vom 26.02.2015
Am 1. Januar 2015 gab es in 22 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nationale Mindestlöhne. Sie lagen im Bereich von 184 Euro pro Monat in Bulgarien bis zu 1.923 Euro in Luxemburg. Nach Kaufkraftbereinigung verringern sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten jedoch von einem Verhältnis von 1 zu 10 in Euro auf 1 zu 4 in Kaufkraftstandards (KKS).
Diese Informationen stammen aus einer Veröffentlichung, die von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben wird.
Monatliche Mindestlöhne von 184 Euro in Bulgarien bis zu 1.923 Euro in Luxemburg
Für die Länder, in denen der nationale Mindestlohn nicht auf Monatsbasis festgelegt wird (d. h. Deutschland, Irland, Frankreich, Malta, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten), wird der entsprechende Satz anhand der geleisteten Regelarbeitsstunden pro Monat, die sich von Land zu Land unterscheiden können, in einen monatlichen Mindestlohn umgerechnet.
Die 22 Mitgliedstaaten der EU, in denen es einen nationalen Mindestlohn gibt, können in drei Hauptgruppen unterteilt werden, und zwar auf der Grundlage der Höhe dieses Lohns in Euro. Im Januar 2015 lag der Mindestlohn in zehn Mitgliedstaaten unter 500 Euro pro Monat: in Bulgarien (184 Euro), Rumänien (218 Euro), Litauen (300 Euro), der Tschechischen Republik (332 Euro), Ungarn (333 Euro), Lettland (360 Euro), der Slowakei (380 Euro), Estland (390 Euro), Kroatien (396 Euro) und Polen (410 Euro). In fünf Mitgliedstaaten lag er zwischen 500 und 1.000 Euro pro Monat: in Portugal (589 Euro), Griechenland (684 Euro), Malta (720 Euro), Spanien (757 Euro) und Slowenien (791 Euro).
In den übrigen sieben Mitgliedstaaten lag der Mindestlohn deutlich über 1.000 Euro pro Monat: im Vereinigten Königreich (1.379 Euro), Frankreich (1.458 Euro), Irland (1.462 Euro), Deutschland (1.473 Euro), Belgien und den Niederlanden (jeweils 1.502 Euro) sowie in Luxemburg (1.923 Euro). Im Vergleich dazu lag der auf Bundesebene geltende Mindestlohn in den Vereinigten Staaten im Januar 2015 nur knapp über 1.000 Euro pro Monat (1.035 Euro).
Mindestlöhne liegen zwischen 40 % und 60 % der Medianverdienste
Mindestlöhne können auch in Relation zu einer anderen Größe gemessen werden, nämlich als prozentualer Anteil an den monatlichen Bruttomedianverdiensten. Betrachtet man die Mindestlöhne im Verhältnis zu den monatlichen Bruttomedianverdiensten, so lagen sie 2010 in allen Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, unter 60 %. Am niedrigsten war der Prozentsatz in der Tschechischen Republik und in Estland (jeweils 40 %) sowie in Spanien (41 %) und Rumänien (42 %), am höchsten in Portugal und Frankreich (jeweils 60 %).
Der Mindestlohn ging im Vergleich zu 2008 nur in Griechenland zurück
Der in Landeswährung ausgedrückte Mindestlohn war im Jahr 2015 in jedem Mitgliedstaat, in dem es einen nationalen Mindestlohn gibt, höher als im Jahr 2008. Einzige Ausnahmen waren Griechenland, wo er um 14 % fiel, und Irland, wo er unverändert blieb. Die stärksten Zuwächse im Zeitraum 2008 bis 2015 wurden in Rumänien (+95 %), Bulgarien (+64 %), der Slowakei (+58 %) und Lettland (+57 %) verzeichnet.
In KKS reicht die Spanne von 1 bis 4
Die Unterschiede zwischen den Mindestlöhnen in den Mitgliedstaaten der EU sind erheblich geringer, wenn Preisniveauunterschiede beseitigt werden: Die Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten mit relativ niedrigeren Preisniveaus werden vergleichsweise höher, wenn sie in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt werden. Umgekehrt werden die Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten mit höheren Preisen dann relativ gesehen niedriger.
Der Abstand zwischen den Mindestlohnsätzen in den EU-Mitgliedstaaten verringert sich dabei von einem Verhältnis von 1:10 in Euro auf ein Verhältnis von 1:4 in KKS, wobei er von 380 KKS pro Monat in Bulgarien bis 1.561 KKS in Luxemburg reicht.
Wenn die Preisniveauunterschiede herausgerechnet werden, rücken sechs Mitgliedstaaten (die Tschechische Republik, Kroatien, Lettland, Ungarn, Polen und die Slowakei) von der unteren Gruppe (unter 500 Euro pro Monat) in die mittlere Gruppe (500 bis 1.000 KKS pro Monat) auf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Eurostat.
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Quelle: DATEV eG