EU-Kommission begrüßt Votum des EU-Parlaments zur Deckelung der Interbankenentgelte und Verbesserung des Wettbewerbs bei Kartenzahlungen

Die EU-Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament eine Verordnung angenommen hat, mit der Interbankenentgelte für Zahlungen mit Privatkunden-Debit- und -Kreditkarten in der Höhe begrenzt werden und die den Wettbewerb für alle Kartenzahlungen verbessert.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.03.2015

 

 
Die Europäische Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament eine Verordnung angenommen hat, mit der Interbankenentgelte für Zahlungen mit Privatkunden-Debit- und -Kreditkarten in der Höhe begrenzt werden und die den Wettbewerb für alle Kartenzahlungen verbessert. Die Kommission geht davon aus, dass die versteckten Gebühren für Privatkundenkarten mit dem Inkrafttreten dieser Vorschriften um jährlich rund 6 Mrd. EUR verringert werden. Die stark an den Kommissionsvorschlag vom Juli 2013 angelehnte „Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge“ wird zudem die Zahl der den Einzelhändlern offenstehenden Optionen vergrößern, die Transparenz der Kartentransaktionen erhöhen und den Weg für die Einführung innovativer Zahlungstechnologien ebnen.

 

Bezahlt ein Kunde in einem Geschäft seinen Einkauf mit einer Kredit- oder Debitkarte, so muss die Bank des Einzelhandelsgeschäfts („Händlerbank“) eine Gebühr an die Bank entrichten, die die Zahlungskarte an den Kunden ausgegeben hat („Kartenausgeber“). Ein so genanntes Interbankenentgelt wird dann von dem Betrag abgezogen, den der Einzelhändler von der Händlerbank für die Transaktion erhält. Derzeit werden diese von den Banken und den Kartenzahlungssystemen festgesetzten und gegenüber den Verbrauchern nicht offengelegten Gebühren lediglich durch Vorschriften des Wettbewerbsrechts begrenzt, und weder die Verkäufer noch die Käufer können ihre Höhe beeinflussen. Wenn die Verkäufer diese Kosten auf die von den Verbrauchern zu zahlenden Endpreise umlegen, kann dies natürlich die Preise nach oben treiben. In seinem MasterCard-Urteil vom September 2014 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass derartige Interbankenentgelte gegen das Kartellrecht der EU verstoßen. Die Verordnung ermöglicht es der Kartenzahlungsbranche, ihre derzeitigen Geschäftspraktiken durch ein neues, stärker wettbewerbsorientiertes System zu ersetzen, das sowohl den Verbrauchern als auch den Händlern und Banken Vorteile bringt.

 

Mit der Verordnung werden die Interbankenentgelte für Privatkunden-Debitkarten generell auf 0,2 % und für Privatkunden-Kreditkarten auf 0,3 % des Transaktionswerts begrenzt. Im Falle der Privatkunden-Debitkarten können die Mitgliedstaaten noch niedrigere Prozentwerte sowie Gebühren-Höchstbeträge festlegen. Neben der Deckelung der Interbankenentgelte wird die Verordnung die Gebührentransparenz und den Wettbewerb im Bereich der Kartenzahlungssysteme und der Banken erhöhen, indem beispielsweise Lizenzfragen und andere Modalitäten geregelt werden, die die Optionen für die Einzelhändler bisher beschränken.

 

Darüber hinaus beseitigt die Verordnung wichtige Hindernisse für technologische Innovationen bei den Zahlungssystemen. Technologien, die es den Verbrauchern ermöglichen, mit ihren Debit- oder Kreditkarten im Internet oder mit Hilfe ihrer Mobiltelefone Zahlungen vorzunehmen (per App, Fingerabdruck, kontaktlosem Auslesen usw.), existieren bereits auf dem Markt. Doch der Einsatz dieser Technologien wurde unter anderem durch die Rechtsunsicherheit im Bereich der Interbankenentgelte gebremst.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Bereits viel zu lange belasten wettbewerbswidrige und versteckte Interbankenentgelte die Kosten der Händler und Verbraucher. Mit der heutigen Abstimmung sind wir unserem Ziel, diese Praktiken zu beenden, einen Schritt näher. Diese Vorschriften werden die Interbankenentgelte deckeln und transparenter machen und dabei Hindernisse für die Einführung innovativer Zahlungstechnologien beseitigen. Das ist nicht nur gut für die Verbraucher, sondern auch für die Unternehmen, die Innovation und das Wachstum in Europa. Da für Online-Zahlungen überwiegend Karten eingesetzt werden, ist die Verordnung auch eine wichtige Komponente für die Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarktes.“

 

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill fügte hinzu: „Ich begrüße dieses Abstimmungsergebnis, denn es wird auf dem Kreditkartenmarkt für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Es wird außerdem Innovation und Wettbewerb bei mobilen und Online-Zahlungen begünstigen. Am wichtigsten aber ist, dass den Händlern geringere Kosten entstehen werden, was sich für die Verbraucher in Preissenkungen niederschlagen dürfte.“

 

Die vom Parlament verabschiedete Fassung des Verordnungsvorschlags ist hier einsehbar. Sie muss vom Rat formell angenommen werden, was noch vor dem Sommer 2015 geschehen dürfte.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG